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   BFH, 22.07.2010 - VII B 227/09   

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https://dejure.org/2010,20879
BFH, 22.07.2010 - VII B 227/09 (https://dejure.org/2010,20879)
BFH, Entscheidung vom 22.07.2010 - VII B 227/09 (https://dejure.org/2010,20879)
BFH, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - VII B 227/09 (https://dejure.org/2010,20879)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Unzulässige Klage gegen Abrechnungsbescheid, mit der die Wirksamkeit der Abtretung eines Vergütungsanspruchs vom Zedenten geltend gemacht wird

  • openjur.de

    Unzulässige Klage gegen Abrechnungsbescheid, mit der die Wirksamkeit der Abtretung eines Vergütungsanspruchs vom Zedenten geltend gemacht wird

  • Bundesfinanzhof

    AO § 46 Abs 3, AO § 218 Abs 2, FGO § 40 Abs 2, FGO § 41 Abs 1, FGO § 100 Abs 1 S 4
    Unzulässige Klage gegen Abrechnungsbescheid, mit der die Wirksamkeit der Abtretung eines Vergütungsanspruchs vom Zedenten geltend gemacht wird

  • Bundesfinanzhof

    Unzulässige Klage gegen Abrechnungsbescheid, mit der die Wirksamkeit der Abtretung eines Vergütungsanspruchs vom Zedenten geltend gemacht wird

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 3 AO, § 218 Abs 2 AO, § 40 Abs 2 FGO, § 41 Abs 1 FGO, § 100 Abs 1 S 4 FGO
    Unzulässige Klage gegen Abrechnungsbescheid, mit der die Wirksamkeit der Abtretung eines Vergütungsanspruchs vom Zedenten geltend gemacht wird

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 3 AO, § 218 Abs 2 AO, § 40 Abs 2 FGO, § 41 Abs 1 FGO, § 100 Abs 1 S 4 FGO
    Unzulässige Klage gegen Abrechnungsbescheid, mit der die Wirksamkeit der Abtretung eines Vergütungsanspruchs vom Zedenten geltend gemacht wird

  • rewis.io

    Unzulässige Klage gegen Abrechnungsbescheid, mit der die Wirksamkeit der Abtretung eines Vergütungsanspruchs vom Zedenten geltend gemacht wird

  • ra.de
  • rewis.io

    Unzulässige Klage gegen Abrechnungsbescheid, mit der die Wirksamkeit der Abtretung eines Vergütungsanspruchs vom Zedenten geltend gemacht wird

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unzulässige Klage gegen Abrechnungsbescheid, mit der die Wirksamkeit der Abtretung eines Vergütungsanspruchs vom Zedenten geltend gemacht wird

  • datenbank.nwb.de

    Klage gegen Abrechnungsbescheid, mit der die Wirksamkeit der Abtretung eines Anspruchs auf Steuervergütung vom Zedenten geltend gemacht wird ist unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 2238
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96

    Bauvorbescheid.

    Auszug aus BFH, 22.07.2010 - VII B 227/09
    Wenn die Klägerin einen Schadenersatzanspruch gegen das FA mit der Begründung geltend machen will, dieses habe mit der Überweisung des Vergütungsbetrags an sie und dem Bestreiten einer wirksamen Abtretung des Anspruchs an die Fa. B die verspätete Zahlung der Umsatzsteuer und damit das Entstehen der Säumniszuschläge verursacht, so bedarf die Frage, ob das FA insoweit --wie die Klägerin meint-- rechtswidrig gehandelt hat, keiner Entscheidung in einem dem Schadenersatzprozess vorangehenden finanzgerichtlichen Verfahren, sondern ist von dem zuständigen Zivilgericht zu entscheiden, das über sämtliche den geltend gemachten Anspruch betreffenden Rechtsfragen in eigener Zuständigkeit zu befinden hat (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 8. Mai 2001  1 WB 15/01, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2001, 1410; BVerwG-Urteil vom 27. März 1998  4 C 14/96, BVerwGE 106, 295).
  • BFH, 05.10.2004 - VII R 37/03

    Fehlende Angabe des Abtretungsgrundes in einer Abtretungsanzeige - kein Verstoß

    Auszug aus BFH, 22.07.2010 - VII B 227/09
    Gleichwohl wird darauf hingewiesen, dass das FG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats davon ausgegangen ist, dass die Abtretungsanzeige zwar ausgelegt werden kann, sie jedoch bei gänzlich fehlenden Angaben zum Abtretungsgrund unwirksam ist (Senatsurteil vom 5. Oktober 2004 VII R 37/03, BFHE 208, 1, BStBl II 2005, 238; Senatsbeschluss vom 29. Juli 2005 VII B 340/04, BFH/NV 2005, 1969).
  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 15.01

    Verhängen einer Disziplinarmaßnahme - Entzug eines

    Auszug aus BFH, 22.07.2010 - VII B 227/09
    Wenn die Klägerin einen Schadenersatzanspruch gegen das FA mit der Begründung geltend machen will, dieses habe mit der Überweisung des Vergütungsbetrags an sie und dem Bestreiten einer wirksamen Abtretung des Anspruchs an die Fa. B die verspätete Zahlung der Umsatzsteuer und damit das Entstehen der Säumniszuschläge verursacht, so bedarf die Frage, ob das FA insoweit --wie die Klägerin meint-- rechtswidrig gehandelt hat, keiner Entscheidung in einem dem Schadenersatzprozess vorangehenden finanzgerichtlichen Verfahren, sondern ist von dem zuständigen Zivilgericht zu entscheiden, das über sämtliche den geltend gemachten Anspruch betreffenden Rechtsfragen in eigener Zuständigkeit zu befinden hat (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 8. Mai 2001  1 WB 15/01, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2001, 1410; BVerwG-Urteil vom 27. März 1998  4 C 14/96, BVerwGE 106, 295).
  • BFH, 29.07.2005 - VII B 340/04

    Abtretung von Erstattungsansprüchen

    Auszug aus BFH, 22.07.2010 - VII B 227/09
    Gleichwohl wird darauf hingewiesen, dass das FG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats davon ausgegangen ist, dass die Abtretungsanzeige zwar ausgelegt werden kann, sie jedoch bei gänzlich fehlenden Angaben zum Abtretungsgrund unwirksam ist (Senatsurteil vom 5. Oktober 2004 VII R 37/03, BFHE 208, 1, BStBl II 2005, 238; Senatsbeschluss vom 29. Juli 2005 VII B 340/04, BFH/NV 2005, 1969).
  • FG Nürnberg, 17.11.2011 - 4 K 1315/09

    Keine Hinweispflicht des Finanzamtes auf fehlende Angabe des Abtretungsgrundes in

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist eine Abtretungsanzeige unwirksam, wenn der Abtretungsgrund nicht angegeben wird (Urteil vom 05.10.2004 VII R 37/03, BStBl II 2005, 238, sowie Beschlüsse vom 22.07.2010 VII B 227/09, BFH/NV 2010, 2238, vom 29.07.2005 VII B 340/04, BFH/NV 2005, 1969 und vom 24.10.2008 VII B 28/08).
  • FG Nürnberg, 11.03.2014 - 2 K 931/12

    Anfechtbarkeit einer Vermögensübertragung - mit Duldungsbescheiden verbundene

    Für eine Feststellungsklage gemäß § 41 Abs. 1 FGO fehlt der Klägerin das besondere Feststellungsinteresse, da der einzige von ihr genannte Grund (Ausgleich des materiellen Schadens) nur im Rahmen der Fortsetzungsfeststellungsklage ein berechtigtes Interesse an einer Feststellung vermitteln kann (vgl. BFH-Beschluss vom 22.07.2010 VII B 227/09, BFH/NV 2010, 2238).
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